Versicherungs
vertragsrecht

Egal, um welche Versicherungsart es geht, Personenversicherung, Sachversicherung oder Schadenversicherung, entscheidend sind immer Ihr Versicherungsantrag, der Versicherungsschein, die sog. Police, die Vorabinformationen auch zur Beratung und Aufklärung sowie die Versicherungsbedingungen selbst, das Kernstück der Versicherung. Hier gibt es je nach Versicherungsart Besonderheiten. Aber auch unabhängig von den Besonderheiten kommt es auch im allgemeinen Versicherungsvertragsrecht oft zu denselben Streitpunkten.

Oft regulieren Versicherer nur teilweise und verweisen auf Obliegenheitsverletzungen und der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten. Hier gilt es genau zu unterscheiden. Andererseits geschehen oft gravierende Fehler in der Beratung. Diese Defizite können Ihnen teuer zu stehen kommen.

Nicht selten fechten Versicherer den gesamten Versicherungsvertrag an wegen angeblicher arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers wegen eines Fehlers, der nicht Ihrer war, sondern der Ihres Maklers. Auch kündigen Versicherer mitunter den Versicherungsvertrag genau dann, wenn Sie die Versicherung am dringendsten brauchen. Ich lasse nicht zu, dass Sie jahrzehntelang einzahlen, ohne die Früchte davon zu tragen. Wenn nötig klage ich die Regulierung für Sie ein, vor Gerichten bundesweit.

Hans Straßer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht