Hausrat
versicherung

Um ihr schönes Sofa und den teuren Teppich zu schützen, haben Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen. Sie versichert all jene Gegenstände, den sogenannten Hausrat, im Haus oder in unserer Wohnung.

Bei Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch ersetzt sie im Schadensfall Ihren Besitz. Was aber, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Sie haben ein Ablehnungsschreiben von Ihrer Hausratversicherung bekommen oder der Schadensbetrag wurde gekürzt? Ich bin Ihr Partner, wenn es um abgelehnte Ansprüche bei Ihrer Versicherung geht. Ich trete für Ihr Recht ein und dränge auf die Durchsetzung der vereinbarten Leistungszahlungen. Rufen Sie mich bei Unstimmigkeiten mit der Hausratsversicherung an und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.

Hans Straßer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht