Lebensversicherung

Für Ihre Familie möchten Sie Sicherheit – selbstverständlich auch in finanzieller Hinsicht, falls Ihnen etwas passieren sollte. Die Lebensversicherung ist für viele mittlerweile Standard. Was aber, wenn die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Leistungen an die Hinterbliebenen nicht auszahlt? Etwa, weil der Verstorbene bei Antragstellung falsche Angaben gemacht hat?

Ein geliebter Mensch ist verstorben und die Lebensversicherung weigert sich zu, zahlen – holen Sie sich in diesem Fall unbedingt die Meinung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ein, der gemeinsam mit Ihnen Ihre Ansprüche durchsetzt.

Hans Straßer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht