Hans Straßer

Rechtsanwalt &
Fachanwalt für
Versicherungsrecht

2005 wurde mir als einer der ersten Anwälte in Deutschland der Titel „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ verliehen.

Seitdem habe ich neben Versicherungsnehmern auch zahlreiche namhafte große Versicherer erfolgreich vertreten. Aufgrund meiner Erfahrung habe ich vor langer Zeit die Entscheidung getroffen, ausschließlich Versicherungsnehmer zu vertreten – gerade auch gegen die ganz großen der Branche.

Wenn ich einen Fall anfange, dann ziehe ich den auch bis zu seinem positiven Abschluss durch!

 Hans Straßer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht