Rechtsschutz
versicherung

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, schließt eine Rechtsschutzversicherung ab. Sie hilft Ihnen bei den Streitkosten im Falle eines Rechtsstreites. Doch nicht selten weigert sich die Versicherung zu zahlen, und die anfallenden Kosten können für Sie schnell zu einem gravierenden Problem werden.

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung sich weigert, die Kosten zu übernehmen, lassen Sie sich nicht darauf ein und beauftragen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der Ihnen mit juristischen Argumenten zu Ihrem Recht verhilft. Die anwaltliche Hilfe ist oft die einzige Möglichkeit, um die Versicherung zum Ausgleich zu bewegen.

Bei der Gelegenheit darf ich all diejenigen, die keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, die Scheu vor der Beauftragung eines Rechtsanwaltes nehmen.

Für nahezu jeden Normalverdiener besteht die Möglichkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Dabei werden die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten sowie die Kosten etwaiger Sachverständiger aus der Staatskasse übernommen. Ich kläre im Zweifelsfall mit Ihnen ab, ob die Beantragung von Prozesskostenhilfe bei Ihnen möglich ist.

Niemand muss in Deutschland eine Rechtschutzversicherung abschließen, um zu seinem Recht zu gelangen. Er oder sie muss nur den richtigen Anwalt beauftragen.

Hans Straßer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht