Private Kranken-

versicherung

Die Zeiten sind vorbei, in denen die private Krankenversicherung fast alle Rechnungen von Ärzten und Kliniken ohne Nachfrage bezahlt haben.

Gehen Sie auch davon aus, dass sämtliche Behandlungskosten von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden? Oder haben auch Sie schon ganz andere Erfahrungen gemacht? Denn mittlerweile werden Kosten für medizinische Leistungen gar nicht mehr oder nur teilweise erstattet. Die Begründungen dafür sind vielfältig und meiner Kanzlei für Versicherungsrecht sind sie und alle Argumentationen der Versicherer geläufig. Ich biete Ihnen kompetente Unterstützung und Erfahrung für die erfolgreiche Durchsetzung von Leistungsansprüchen.

Hans Straßer Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht