Das Oberlandesgericht Schleswig (Aktenzeichen 16 U 72/20) hat dem von mir vertretenen Kläger im Herbst 2021 nach mehrjähriger Verfahrensdauer eine monatliche Rente von mehr als 2.300 € längstens bis zum Jahr 2036 zugesprochen.
Die beklagte Versicherung, die Nürnberger, hatte eine Leistung vollständig abgelehnt.
Zur Begründung hatte sie angeführt, der als Schlosser tätige Kläger sei gar nicht berufsunfähig, er habe wegen eines Berufswechsels die Berufsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt, die Leistungen seien nicht fällig beziehungsweise verjährt.
Das Landgericht Flensburg hatte die Arbeitskollegen des Klägers als Zeugen angehört und einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Klägers beauftragt.
Das Oberlandesgericht Schleswig hat die Beklagte Versicherung verurteilt, bis längstens zum Vertragsende im Jahr 2036 die vertraglich vereinbarte Rente zu zahlen und gleichzeitig den Kläger beitragsfrei zu stellen.
Immerhin handelt es sich hierbei um eine Summe von über 500.000 €. Die beklagte Versicherung hatte auch über 90 % der Verfahrenskosten zu tragen.
Sollten sie auch Probleme bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.